1. Teilnahmeberechtigt
sind juristische- und natürliche Personen.
Natürliche Personen
müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig
(Vollendung des 18. Lebensjahres) und eigenberechtigt
sein.
2. Die Teilnahme
ist über die im Internet
eingerichtete Teilnahmemaske, sowie telefonisch-
und schriftlich möglich.
3. Für die
Korrektheit der angegebenen Daten haftet jeder
Teilnehmer selbst.
4. Es wird bei
jeder Registrierung eine Registriernummer vergeben,
welche berechtigt,
ein Los zu kaufen. Mit Hilfe dieser Registriernummer
und der dazugehörigen Losnummer wird die Gewinnerin/der
Gewinner Ermittelt und dies/er von RA Dr. Egger-Peitler
benachrichtigt.
5. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Verlosung
wird mit dem Eingang des Losbetrages auf dem Treuhandkonto
wirksam.
6. Jeder Teilnehmer
kann sich über jeden
beliebigen Internetzugang registrieren. Ebenso
können Lose auch telefonisch oder schriftlich
geordert werden, wobei dann die Bekanntgabe der
Registriernummer
telefonisch
oder schriftlich erfolgt.
7. Ein- und
derselbe Teilnehmer kann sich auch mehrfach registrieren
lassen.
8. Eine nicht genutzte Registrierung
verfällt
nach 14 Tagen ab der Registrierung und wird gelöscht.
9. Geldeingänge unter 99.- Eur, sowie Überhänge
aus dem Lospreis werden unter Berücksichtigung
von
19,- Eur Bearbeitungsgebühr zurücküberwiesen.
10. Die öffentliche
Verlosung findet am Samstag, den 12. Februar 2010
um 14 Uhr statt, so fern die Anzahl
von 14888 Losen verkauft worden ist.
11. Sollte die
gesamt aufgelegte Losmenge schon vor dem angesetzten
Verlosungsdatum
vollständig
verkauft worden sein, so findet die Verlosung zu
einem früheren Termin statt. Zwischen dem
Zeitpunkt des Verkaufs des letzten Loses und der
Verlosung müssen 14 Tage vergehen.
In diesem Fall wird dies auf der Homepage bekannt
gegeben und jeder Teilnehmer wird via E-Mail verständigt.
12. Sollten bis
zum 12. Februar 2010 weniger als die aufgelegte Losmenge
verkauft worden
sein, entscheidet der Verloser je nach Wirtschaftlichkeit,
ob die Verlosung stattfindet. Bei Nichtstattfinden
der Verlosung werden die einbezahlten Beträge
unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr
in der Höhe von maximal EUR 19,-- an den Einzahler
zurücküberwiesen oder die Verlosung findet
bis zu 6 Monate später statt.
13. Einzahlungen,
welche man nicht eindeutig einem Teilnehmer zugeordnet
kann, werden einem wohltätigem
Zweck gespendet.
14. Die Zahlungseingänge
auf dem genannten Treuhandkonto werden unter der
Aufsicht des Treuhänders
kontrolliert und mit den Registrierungsnummern
als auch mit den persönlichen Daten abgeglichen.
15. Die Ziehung
erfolgt in der Form, dass die Losnummer des Gewinners
aus fünf verschiedenen- und
durchsichtigen Behältnissen ermittelt wird.
Vier Behälter beinhalten in gleichen-, undurchsichtigen-
und verschlossenen Kapseln die Zahlen 0-9. Ein
Behälter in ebenfalls undurchsichtigen- und
verschlossenen Kapseln die Zahlen 0 und 1.
Begonnen wird mit der Ziehung der letzten Zahl
der Losnummer. Danach folgen nacheinander 10er,
100er und 1000er Stellen der Losnummer und zu guter
Letzt das Behältnis mit 0 oder 1 zum Gewinn
des Landhaus "Golfblick".
Die ziehende Person wird zusätzlich mit einer
Augenbinde versehen.
Die gesamte Ziehung wird vom Treuhänder überwacht,
und wird auch live via Web-Cam ins Netz übertragen.
16. Nach erfolgter Ziehung
und dem somit vorliegenden Ergebnis wird aus
der vorliegenden Liste die Registriernummer
erhoben und die persönlichen Daten des Gewinners
festgestellt.
17. Nach erfolgreicher
Registrierung stimmt jeder Teilnehmer zu, dass
seine persönlichen Daten nebst eventueller Fotos
in den Medien veröffentlicht werden dürfen, sofern
dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
18. Der Gewinner/die Gewinnerin
wird vom Treuhänder
an Hand der angegebenen Daten aus der Registrierung
per E-mail, sowie zusätzlich per eingeschriebener
Briefsendung verständigt.
19. Die Gewinnerin/der
Gewinner, bzw. der jeweilige Rechtsnachfolger hat
eine Frist von 30 Tagen, um den Gewinn entgegenzunehmen. Die
Frist beginnt am darauffolgendenTag der Verlosung.
Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch den Treuhänder
erfolglos sein, und sich die Gewinnerin/der Gewinner
innerhalb der vorgenannten 30-tägigen Frist
beim Treuhänder nicht gemeldet haben, so findet
eine neuerliche Ziehung binnen 3 Werktagen statt.
Innerhalb von 14 Tagen nach Kontaktaufnahme der
Gewinnerin/des Gewinners mit dem Treuhänder
wird von diesem eine grundbuchsfähige Urkunde
zwischen Veräußerer und Erwerber verfasst,
auf welcher das grundbücherliche Eigentum
der Gewinnerin/des Gewinners eingetragen werden
kann.
20. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt
spätestens 14 Tage nach der Verlosung, dies
ohne Gewährleistung für einen bestimmten
Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit,
ein bestimmtes Ausmaß, so wie Lage oder Beschaffenheit.
Der glückliche Gewinner und neue Liegenschaftseigentümer
verpflichtet sich, die Eigentumserwerbsurkunde
ohne Verzug zu unterfertigen.
21. Sämtliche Gebühren, Kosten oder
sonstige Abgaben, welche im Zusammenhang mit der
Verlosung und dem Eigentumserwerb stehen, werden
vom Verloser des Landhauses „Golfblick“ getragen.
22. Die Registrierungseingabe
erfolgt unter Verwendung der entsprechenden technischen
Möglichkeiten
so, dass ein „Missbrauch“ der Daten
nicht möglich ist.
Des Weiteren erklärt sich der Teilnehmer damit
einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke
von der Firma H.M.S. Handel-Marketing-Service GmbH
verwendet werden dürfen, und er per E-mail
oder Telefon über interessante Angebote von
uns und unseren Partnern informiert werden darf.
23. Es gilt das österreichische
Recht. Gerichtsstandort ist Spittal/Drau. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
24. Im gegenständlichen
Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung
des Objekteigentümer,
somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit
zur Einnahmenserzielung, weshalb diese nicht unter
das Glückspielmonopol des Bundes fällt.
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